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Private Vorsorge
News - Recht auf Infoblatt
Wer heute einen Vertrag zur Absicherung im Rahmen der Altersvorsorge abschließt, der hat Anspruch auf ein Produktinformationsblatt.
Dies wurde gesetzlich so festgelegt, schon seit Anfang 2008 müssen sich Anbieter daran halten. Das Infoblatt muss dabei die Vertragsbedingungen kurz und verständlich wiedergeben. Im Blatt müssen z. B. Angaben zu Art, Beitrag und Zahlungsweise enthalten sein. Ebenfalls müssen Leistungsausschlüsse genannt werden, Pflichten des Kunden sowie Beginn und Ablauf des Vertrages nebst Kündigungsmöglichkeiten.